Dienstag Feb 07

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

SIEGEL1 nimmt keine Rechtsberatung vor.

§ 1. Allgemeines
Die Grundlage einer Vertrauensvollen Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzende zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, die jedoch, soweit vorliegend nicht anders bestimmt, ergänzend gelten sollen.

§ 2 Geltungsbereich
2.1 Kunden im Sinne der hier vorliegenden AGB sind ausschließlich Untenehmer. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.2 Die AGB gelten für die gesamten Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und SIEGEL1.  Hiermit werden zugleich Einkauf- und Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch im voraus für alle künftigen Geschäfte, ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass sie zwischen SIEGEL1 und dem Kunden vorher schriftlich vereinbart worden sind. Von den hier vorliegenden AGB abweichende, diesen entgegenstehende oder sie ergänzende Geschäftsbedingungen werden - selbst bei Kenntnis - nicht Vertragsbestandteil, es sei den, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Sie gelten gegenüber Unternehmen auch für alle künftigen Geshäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

§ 3. Vertragsabschluss
3.1 Unsere Angebote sind bis zur Bestätigung durch uns freibleibend und unverbindlich. Der Auftrag kommt erst mit der Bestätigung per Email durch uns zustande. Der Umfang der Arbeiten durch SIEGEL1 wird bei der Erteilung des Auftrags schriftlich festgelegt. Ist die gewünschte Dienstleistung nicht verfügbar, sind wir berechtigt, dem Auftraggeber eine gleichwertige Leistung anzubieten oder ganz  vom Vertrag zurückzutreten. In diesen Fall werden die bisher vom Auftaggeber geleisten Zahlungen zurückerstattet. Weiterhin sind wir berechtigt Aufträge einzelner Shopbetreiber nach unserem Ermessen abzulehnen. Insbesondere bei Inhalten rassistischer, jugendgefährdender oder sexuell anrüchiger Art.

3.2 Die durch uns zum Zwecke der Shopprüfung evtl. ausgelösten Bestellungen werden zum Zwecke von Ablaufprüfungen getätigt. deren Unwirksamkeit und mangelnde Rechtsverbindlichkeit wird bereits jetzt vereinbart. Der Shopbetreiber verpflichtet sich gegenüber SIEGEL1, die Bestellung so zu behandeln, als sei sie nicht getätigt worden. Andernfalls sind zu Testzwecken spezielle Artikel für die Shopprüfung bereit zu halten.

§ 4. Fristen und Termine
Genannte Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Einhaltung der von uns angegebenen Erfüllungsfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.
Die Vertragslaufzeit für den Tarif 1 beträgt 12 Monate und kann einen Monat vor Ablauf des Vertragsgekündigt werden. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate.
Die Vertragslaufzeit für den Tarif 2 Long-Life! ist unbegrenzt

§ 5 Preise und Zahlung
5.1 Als vereinbart gelten die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannten Preise. Die Zahlung erfolgt immer für ein Jahr im voraus. Die Zahlung erfolgt nach der Prüfung sofort und ohne Abzug auf das engegebene Konto. Nach Durchführung aller Prüfungen und bei bestehen aller Prüfungen erhält der Auftraggeber eine entsprechende Information und die Aufforderung zur Zahlung. Nach Eingang der Zahlung erfolgt die Siegelvergabe und die Übergabe des Prüfprotokolls.

5.2 Sofern die Prüfungen nicht bestanden wurden, erhält der Auftraggeber eine Information über die erforderlichen Maßnahmen.
Er hat nun 14 Tage Zeit die Mängel abzustellen. Die Nachprüfung ist kostenfrei.
Sofern der Auftraggeber die Prüfung dann wieder nicht besteht, hat er 10 Tage Zeit die Mängel abzustellen. Die dritte Prüfung ist erneut kostenfrei. Sollte die Prüfung aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, ein drittes mal nicht bestanden werden wird das Shopsiegel nicht vergeben. Der Auftraggeber hat in diesem Fall lediglich eine allgemeine Auslagenpauschale i.H.v. 40 EUR zu zahlen.

5.3 Siegel1 weist in den Rechnungen keine USt aus. Kleinunternehmer im Sinne §19 Abs. 1 UStG

§ 6 Gewährleistung
Die Gewährleistung von SIEGEL1 umfasst nur die ihr gemäß § 3.1 ausdrücklich in Auftrag gegebenen Leistungen.

§7 Haftung
Die Prüfung eines Intenetshops kann immer nur eine Momentaufnahme sein. Wir können deshalb über den festgestellten Moment hinaus keine Gewähr für die dauerhafte Einhaltung unserer Anforderungen und der gesetzlichen Verpflichtung und Anforderungen übernehmen. Daher können wir nur die Gewähr für unsere Feststellungen bis zur Erteilung des Zertifikats übernehmen. Die Shopprüfung und die Vergabe des Zertifikats ersetzt keinesfalls die juristische oder betriebswirtschaftliche Beratung.
SIEGEL1 führt keine Rechtsberatung durch.

7.1 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt unter anderem auch für deliktische Ansprüche. Für Schäden, die durch fehlerhafte Datenübertragung (Software) oder das Internet selbst enstehen, haften wir nicht. Eine Haftung von SIEGEL1 für Schäden, die durch Verstöße der Shopbetreiber/Auftraggeber nach Erteilung des Zertifikats entstehen, ist ausgeschlossen.

7.2 Für Schäden, die dadurch entstehen, dass unsere Internetseite nicht ständig verfügbar ist, einschließlich entgangenen Gewinns, übernehmen wir keine Haftung. Sofern der Kommunikation über Email nicht ausdrücklich und schriftlich widersprochen wird, erkennt der Kunde an, dass die Datenübermittlung nicht sicher und fehleranfällig ist. Etwaige Ansprüche kann der Kunde hieraus gegen SIEGEL1 nicht herleiten.

§ 8 Geheimhaltung, Urheberrechte, Datenschutz
8.1 Schriftliche Unterlagen, die SIEGEL1 zur Einsicht überlassen weredn und die für die Durchsicht des Auftrages von Belang sind, darf SIEGEL1 als Kopie behalten.

8.2 Soweit für den Auftraggeber im Zuge der Bearbeitung des Auftrags Auditberichte erstellt werden, die dem Schutz des Urheberrechts unterliegen, räumt SIEGEL1 dem Auftraggeber hieran ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht ein, soweit dies nach dem vertraglich vorausgestzen Zweck erforderlich ist. Dasselbe gilt für die Nutzung des Prüfzertifikates. Weitere Rechte werden ausdrücklich nicht mit übertragen. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, die Auditberichte zu verändern, zu bearbeiten oder dies außerhalb seines Geschäftsbetriebes und des Vertragszwecks irgendwie zu verwerten.

8.3 SIEGEL1 und die von ihr eingeschalteten Experten haben über Geschäfts- und Betriebsverhältnisse, die von ihr bei der Ausübung der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren.

8.4 Die Datenverarbeitung erfolgt nach Maßgabe des geltenden Datenschutzgesetzes und der anliegenden Datenschutzerklärung.

§ 9 Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche ist, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, der Geschäftssitz von SIEGEL1 in Wülfrath.

9.3 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von SIEGEL1 in Wülfrath. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Wahlweise ist SIEGEL1 auch befugt, das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Wülfrath, 01.05.2009

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